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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Lüer & Partner Konstruktions- und Computerservice GbR 1. Allgemeines Allen Lieferungen und Leistungen
der Lüer & Partner Konstruktions- und Compu-terservice GbR (Lüer & Partner GbR) liegen diese Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen (AGB) zugrunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit,
sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von uns genehmigt wurden. Bedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn sie von uns nicht ausdrücklich zurückgewiesen wurden. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-
oder Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Bei Nichteinhaltung, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz
oder teilweise auszusetzen oder die Aufträge zu streichen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer diese AGB in ihrer jeweils neuesten Fassung an. 2. Angebot und Vertragsabschluß Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Soweit nichts anderes ver-einbart wurde, hält sich die Lüer & Partner GbR 15 Tage ab Angebotsdatum an ihre jeweils schriftlich formulierten Angebote gebunden. Ein
Vertrag kommt erst dann stande, wenn die Bestellung des Käufers von uns schriftlich, mündlich oder fernmündlich bestätigt wurde. Gleiches gilt für Ergän-zungen, Änderungen oder Neuberechnungen. Die Lüer &
Partner GbR behält sich vor, Verträge mittels Rechnung zu bestätigen. Bei Dienstleistungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und/oder Preiszusage als unverbindlicher Richttermin /Richtpreis, da unvorhersehbare
Termin- und Preisänderungen eintreten können. 3. Preise Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversiche-rung zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen
Mehrwertsteuer. Für alle Liefe-rungen bleibt die Auslieferung per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Bei Versand schließt die Lüer & Partner GbR auf Kosten des Käu-fers eine
Transportversicherung ab, sofern der Käufer dies bei seiner Bestellung nicht ausdrücklich ausschließt. 4. Liefer- und Leistungszeit Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Fall höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die der
Lüer & Partner GbR die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, Höhere Gewalt, Streiks usw., gleich, ob diese im eigenen Betrieb oder im Betrieb des
Lieferanten/Unterlieferanten auftreten. In diesem Fall kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Lüer & Partner GbR nur
berufen, wenn Sie den Käufer unverzüglich nach Kenntniserlangung benachrichtigt. Dauert die Liefer- bzw. Leistungsverzögerung länger als zwei Monate, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils
vom Vertrag zurückzutreten. 5. Versendung und Gefahrenübergang Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben wurde. Bei
Sendungen an die Lüer & Partner GbR trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der Lüer & Partner GbR sowie die gesamten Transport-kosten. 6. Zahlung Sämtliche Rechnungen sind entsprechend der auf den Rechnungen bzw. Angeboten getroffenen Bestimmungen zahlbar, sofern nicht ausdrücklich, z. B. in Rahmenver-trägen, schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Lüer & Partner GbR gutgeschrieben worden
ist. Gleiches gilt für die Einlö-sung von Schecks. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder löst die Bank einen Scheck nicht ein, ist die Lüer & Partner GbR zum sofortigen Rücktritt vom
Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Lüer & Partner GbR gegenüber dem Käufer sofort in einer Summe fällig.
Die Lüer & Partner GbR ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. 7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der
Lüer & Partner GbR. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verwenden. Wird der jeweilige Liefergegenstand mit
anderen, der Lüer & Partner GbR nicht gehörenden Gegenständen verbunden, so erwirbt die Lüer & Partner GbR das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts des verarbeiteten Liefergegenstandes zur
neuen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung. Erfolgt die Verarbeitung in einer Weise, daß die neue, vom Käufer hergestellte Sache als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Käufer das anteilige Miteigentum an
dieser Sache an die Lüer & Partner GbR. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand bzw. die durch Verarbeitung neu hergestellte Sache im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Der Käufer tritt die
Forderung, die ihm aus dem Verkauf des Liefergegenstandes bzw. der durch Verarbeitung neu hergestellten Sache gegen einen Dritten erwächst, in Höhe des anteiligen Miteigentumsanteils zur Sicherheit an die Lüer &
Partner GbR ab. Die Lüer & Partner GbR behält sich das Recht vor, die Abtretung jederzeit offenzulegen und die Forderung selbst gegenüber dem Dritten geltend zu machen. Der Käufer ist verpflichtet, auf seine
Kosten die gelieferte Ware in geeigneter Weise vor Schäden oder Untergang zu schützen. Bei Pfändungen oder sonstigen Einwirkungen Dritter auf von uns gelieferte Ware ist die Lüer & Partner GbR unverzüglich zu
benachrichtigen. Dies gilt auch, wenn solche Maßnahmen absehbar bevorstehen. 8. Gewährleistung Wir gewährleisten, daß von uns gelieferte Produkte nicht mit Mängeln behaftet sind. Dazu
gehört auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Die Gewährleistungsdauer richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach den von unseren Lieferanten gewährten Fristen ab Datum der Auslieferung an
den Käufer. Soweit wir einen gerügten Mangel anerkennen, übernehmen wir alle zur Nachbesserung notwendigen Material- und Lohnkosten. Frachtkosten und –risiken gehen zu Lasten des Kunden. Sollten im Rahmen unserer
Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten Daten verloren gehen, ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. 9. Software Soweit Programme zum
Lieferumfang gehören, wird dem Käufer für diese ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Bei Verstoß gegen das Nutzungsrecht
haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Scha-den. 10. Anwendbares Recht Für diese AGB sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Lüer & Partner GbR und
dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist,
wird als Gerichtsstand das für den Sitz der Lüer & Partner GbR zuständige Gericht vereinbart. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der ungültigen Regelung soll eine solche treten, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt, hilfsweise die gesetzliche Regelung. 11. Datenschutz
Die Lüer & Partner GbR ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß BDSG, daß persönliche Daten der Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden. Wiehl im Juli 1999
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